Einspruch Solidaritätszuschlag Muster
Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt, um den Bundeshaushalt zu stabilisieren. Seit Jahren wird der Soli jedoch kritisiert und seit einem Beschluss vom 25. November 2009 können betroffene Steuerzahler nun Widerspruch gegen den Solidaritätszuschlag einlegen.
Der Einspruch gegen Steuerbescheid muss fristgerecht erfolgen. Ein Muster für Privatpersonen und Körperschaften gibt es hier.
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